von Hermann Müller †

(Mitglied der GGH)

Der Ort Bendorf wurde im Mittelalter bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts zunächst in lateinischen Urkunden als Villa (=Dorf, Flecken) und später im 16. Jahrhundert als Marktflecken bezeichnet. Erst 1825 wurde Bendorf in den „Vorschriften über die Wahl der Provinzstädte“ in der königlich-preußischen Rheinprovinz als Stadt mitgenannt. Doch verzichtete man dann in der Bendorfer Gemeindeverwaltung anno 1856 ausdrücklich darauf, auch de jure Stadt zu werden, indem man sich damals gegen die Annahme der „Städteordnung“ und für die Annahme der „Landgemeindeordnung“ entschied. Dennoch führte man als Landgemeinde weiter die Bezeichnung Stadt, obwohl Bendorf zu keiner Zeit die offiziellen Stadtrechte verliehen wurden. – Um so bedeutender ist, historisch gesehen, die frühe Ernennung Bendorfs zum „Marktflecken“ im Jahre 1560.

Bis dahin wurde Bendorf wohl schon „Flecken“ genannt als eine Ortschaft, die zwischen Dorf und Stadt die Mitte hielt, hauptsächlich deswegen, weil zu der bäuerlichen Bevölkerung (meist Rebbauern) in größerer Zahl auch Händler, Handwerker und Gastwirte gehörten, die der Gemeinde das Gepräge gaben.

Es war das Verdienst des Grafen Adolf von Sayn, der gleich zu Beginn seiner Regentschaft 1560 sich beim Kaiserlichen Hof in Wien um die Verleihung des Marktrechtes für drei Ortschaften innerhalb seiner Grafschaft bemühte. Im September des selben Jahres wurde dann von Kaiser Ferdinand I. dieses Privileg mit der Verleihung des Marktbriefes zugestanden.

Das Marktrecht galt vielfach als Vorläufer des Stadtrechtes und hatte schon große Bedeutung, denn es vermittelte dem Flecken u.a. auch das Recht, die Landleute in bestimmtem Umkreis zu zwingen, ihre Erzeugnisse nur auf seinen Markt anzubieten und abzusetzen. Und hiervon gab es vom Umland Bendorfs allerhand an bäuerlichen Erzeugnissen zu liefern, wie ein Chronist jener Zeit berichtet, z.B. Rind-, Schweine- und Hammelfleisch, alle Ernten aus Garten- und Gemüseanbauten, wie Bohnen, Erbsen, Zwiebeln, Möhren u.a. Weiter wurde zahlreiches Geflügel, wie Hühner, Enten und Gänse angeboten, zum Teil aus dem Flecken selbst, denn dieses Federvieh belebte die Straßen besonders entlang des Mühlenbaches, der übrigens bis zum März 1927 offen durch den Ort floß (Bachstraße), ehe er kanalisiert wurde.

Das Recht, Märkte zu verleihen, stand zunächst nur dem König, bzw. dem Kaiser zu. Die Marktgerichtsbarkeit war ebenfalls kaiserlich. Sämtliche Marktbesucher standen auf dem Hin- und Rückweg unter kaiserlichem Schutz. Später wurde der Landesherr mit der Marktgerichtsbarkeit belehnt, wobei ihm auch vom Kaiser das Recht zustand, Marktrechte in seinen Landen zu verleihen. So sind z. B. auch die Altenkirchener Märkte, soweit sie nicht unter späterer preußischer Verwaltung eingeführt wurden, landesherrliche Vergünstigungen der Sayn-Wittgensteinischen Regenten. Dabei bestimmte der Landesherr die Marktordnung, die Lage und die Anzahl der Märkte. So wurde ausgangs des 16. Jahrhunderts auch für den Markt von Bendorf festgesetzt, daß am Markttage in den frühen Morgenstunden nur einheimische und danach erst fremde Verbraucher und ganz zuletzt die Händler kaufen durften.

Bendorf besitzt mit seinem Marktrecht und seinem bis heute durchgeführten Wochenmarkt eine langjährige Tradition, die also bis anno 1560 zurückgeht, als Kaiser Ferdinand 1. am 21. September dem Flecken und noch den Ortschaften Fischbach und Flammersfeld einen großen Jahrmarkt offiziell gestattete. Nachstehend nun hierüber die kaiserliche Urkunde, die, um eigermaßen lesbar und verständlich zu sein, im heutigen Wortlaut und mit gewissen Ergänzungen dargelegt ist:

Wir Ferdinand von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches in Germanien, Ungarn, Dalmatien, Kroatien, Slovenien, Königl. Infant von Hispanien, Erzherzog zu Osterreich, Herzog von Burgund, Brabant, Steyr, Kärnten, zu Luxemburg, Württemberg, Ober- und Niederschlesien, Fürst von Schwaben, Markgraf des Heiligen Römischen Reiches, Landgraf vom Elsaß, Herr auf der Windisch-Mark, in Krain usw. bekennen öffentlich mit diesem Brief und tuen kund allermeiniglich, wie uns als Römischer Kaiser zusteht und gebührt, aller und jeglicher unserer und des Heiligen Römischen Reiches Unterthanen und Getreuen Wohlfahrt und Bestes zu fördern. So ist unser Kaiserlich Gemüth geneigt, die Ihnigen mit unser Kaiserlichen Gnaden und Freiheiten zu begünstigen, welche sich für uns und dem Heiligen Reich in steter, gehorsamer und getreuer Dienstbarkeit vor anderen erzeigt und verhalten haben.

Da Uns nun der edle, Unser und des Reiches lieber getreuer Adolf, Graf zu Sain, unterthänig fürbringen lassen, wie in seiner Grafschaft drei Flecken gelegen, nämlich Benndorff, Flammersfeld und Nieder-Fischbach, welche, da sie mit gemeinen Märkten begnadigt als Jahrmärkte, nicht allein für sich selbst, sondern auch ihre benachbarte und andere dieselben Märkte besuchen werden, zu besonderen Nutzen und Gedeihen kommen möchten. – Da jener Uns darauf gehorsamlich ersucht und gebeten hat, daß Wir erwähnte drei Flecken hierin mit Gnaden bedenken und zur Fürsorge gnädiglich geruhen mögen. haben Wir demnach gnädiglich angesehen und Graf Adolffen zu Sain unterthänige, demütige Bitte anerkannt, zumal die getreuen und ersprießlichen Dienste Seiner Voreltern und er selbst Unseren Vorfahren gegenüber, den Römischen Kaisern und Königen, sowie auch Uns und dem Heiligen Reiche in vielen Wegen erzeiget und bewiesen haben, Er wird hinfüro nicht weniger gehorsam zu thun erbietig sein, auch soll er weiter wohltun, weshalb Wir mit wohlbedachtem Muth, gutem, zeitigen Rath und rechtem Wissen, auch besonderer Gnade wegen gemeldete Flecken einen jeden mit zweier Jahrmärkte begünstigen, nämlich zu Bendorf auf Montag vor Michaelis (Ende September) und folgenden Donnerstag post Omnium Sanktorum (Allerheiligen), zu Flammersfeld auf Sonntag Kantate (4. Sonntag nach Ostern) und Montag vor Martini (11. Nov.) und dann zu Niederfischbach auf St. Walpurgen-Tag (25. Febr.) und nochmals Montag vor Bartholomäi (24. Aug.) jährlich zu halten.

Gnädigliche Fürsorgen gestatten zudem denselben die Kaiserlichen gewöhnlichen Freiheiten, die da sind Achttag davor und Achttag danach und weiter thun ihnen mit solchen Gnaden begünstigen. Unsere Römische Kaiserliche Macht geben hiermit wissentlich kraft dieses Briefes und Meinem Willen kund, daß die gemeldeten Flecken Bendorf, Flammersfeld und Niederfischbach einschließlich der Einwohner und Nachkommen auf ewige Zeit die Gnad und die Freiheit haben, ihre Jahrmärkte zu oben benannter Zeit und Tag jährlich mit Kaiserlich gewöhnlichen Freiheiten Achttag davor und Achttag danach, wie vorsteht, zu halten. -Auch sollen sie und alle diejenigen, die solche Märkte mit ihren Waren und Kaufmannschaften, mit ihrem Hab und Gut besuchen, die folglich her- und davonziehen, die feilschen, kaufen und verkaufen, all und jegliche Gnad und Freiheit, Friede, Geleit, Befreiung (von Gebühren), Schutz und Schirm, Recht und Gerechtigkeit, und gute Gewohnheit haben. Und sie sollen sich des allen erfreuen, es gebrauchen und genießen und mögen dergleichen andere Flecken der Ernteerträge im Heiligen Reich mit solchen Jahrmarktsfreiheiten versehen sein, auch diejenigen, die dieselben mit ihren Kaufmannswaren, Handarbeiten und anderen Waren besuchen, sich im Recht der Gewohnheit freuen und es gebrauchen. Sie mögen dies thun, ungehindert, geschützt durch Uns und das Heilige Reich, durch Unsere Hoheiten und Oberhoheiten und auch sonst menniglich durch unsere Rechte und Gerechtigkeiten unangefochten und ohne Schaden.

Wir gebieten daher allen und jeglichen Churfürsten, Fürsten, Geistlichen und Weltlichen, Grafen, Herren, Freien, Rittern, Knechten, Landhauptleuten, Vizedomherren, Vögten, Landpflegern, Verwesern, Amtleuten, Schultheißen, Bürgermeistern, Richtern, Räten, Bürgern, Gemeinden und sonst allen andern Unsern und des Reiches Unterthanen und Getreuen, was Würden, Stand oder Wesens hat, ernstlich und festiglich mit diesem Brief Unsern Willen zu beachten, so daß die gemeldeten drei Flecken Bendorf, Flammersfeld und Niederfischbach und die Einwohner daselbst, auch all ihre Nachkommen bei diesen Unsern Gnaden und Freiheiten begünstigt bleiben, und daß sie sich deren wirklich erfreuen und sie genießen können, auch sie und all die ihrigen, die den Jahrmarkt besuchen werden. Gegen sie darf nicht gedrängt, nicht gefochten werden, noch dürfen sie gehindert oder belastet werden, auch von anderen nicht, die hierüber nichts erfahren haben. Jeder soll wissen und es gut sein lassen, Unser und des Reiches schwere Ungnad und Strafe und dazu Pein mit bekanntlich dreißig Mark Lösegeld zu vermeiden, die ein jeder, so oft er freventlich dagegen handelt, unnachläßlich zu zahlen hat halb in Unser und des Reiches Kammer und die andere Hälfte an oben genannten Graf Adolffen zu Sain, seinen Erben und Nachkommen, die Inhaber der drei angezeigten Flecken sind. Verkund dieses Briefes, besiegelt mit Unserem Kaiserlich anhangendem Insiegel, gegeben in Unserer Stadt Wien am einundzwanzigsten Tage des Monats Septembris nach Christi unseres lieben Herrn Geburt fünfzehnhundertundsechzig, Unserer Reiche des Römischen im dreißigsten und der anderen im vierunddreißigsten Jahre. (Unterschrift und Siegel Ferdinands I.)“

Soweit die Zeilen des Briefes zur Verleihung des Marktrechtes, die in ihren äußerst umständlichen Formulierungen, obwohl diese bei der Wiedergabe verständlicher gebracht wurden, den überladenen Kanzeleistil jener Epoche widerspiegeln.

Mit der Zeit wurde das Bendorfer Marktrecht erheblich erweitert. War es zunächst nach dem kaiserlichen Erlaß nur auf zwei Märkte im Jahr beschränkt, so gewährten später die dann zuständigen Landesherren, die Sayn-Wittgenstein’schen Grafen und deren Nachfolgen, die Abhaltung von 10-13 Märkten im Jahr, denn der Marktverkehr wuchs infolge der steigenden Bevölkerungszahl ständig, so daß sich die Notwendigkeit ergab, die Zahl der Jahrmärkte für Bendorf zu erhöhen. Die Häufigkeit der Jahrmärkte in Bendorf hielt sich über Jahrhunderte bis nach dem 1. Weltkrieg, wo noch 1930 z.B. vierzehn Märkte hier im Jahr abgehalten wurden. Mit der verstärkten Industrialisierung am Mittelrhein ging dann ihre Zahl rapide zurück, da direkte Viehmärkte nicht mehr vom Umland beschickt wurden. Wochenmarkt und Weihnachtsmarkt nehmen inzwischen ihren Platz ein und führen in gewisser Hinsicht diese jahrhundertlange Tradition fort.

Anmerkung des Bearbeiters: Zur Wiedereinführung des Wochenmarktes, der nach dem 2.Weltkrieg eingegangen war, siehe hierzu auch den nachfolgenden Bericht vom 30. Mai 1975 in der „Bendorfer Zeitung“ zu diesem Thema. (WK.)

Bendorf als Marktflecken – Ein alter Brauch lebt wieder auf

Bendorfer Zeitung vom 30. Mai 1975 (ohne Verfasser)

„Ein jeglicher Mensch ist nach seinen natürlichen Affekten mehr seiner Landschaft als einer fremden zugethan.“

Schon zur Zeit des römischen Feldherrn Julius Cäsar bewohnte das rechte Rheinufer ein friedliebendes und mit den Römern verbündetes Volk. Nach einer wechselvollen Zeit, als nach Berichten des Geschichtsschreibers im 15. Jahrhundert der Adel teilweise verarmt war, erwarben die Städter und Landbewohner durch Handel, Gewerbe und Ackerbau bedeutendes Vermögen. Nicht zuletzt hierdurch beeinflußt, befanden sich im 14. und 15. Jahrhundert die Bewohner in einer sehr günstigen Lage. Die Preise für die notwendigen Bedürfnisse in Nahrung, Kleidung und Wohnung waren damals billig. Das Urteil des berühmten kurpfälzischen Kanzlers Wimpheling in seinem Buche von der Buchdruckerkunst (1506) stimmt mit den Zeugnissen der französischen und italienischen Schriftsteller jener Zeit überein. Er schreibt: „Deutschland war nie so reich und glänzend als in unseren Tagen und es verdankt dieses dem unverdrossenen Fleiße und der Betriebsamkeit seiner Bürger.“

Auch das Städtchen Bendorf nahm an diesem allgemeinen Aufschwung regen Anteil. Wenn später von einem Abklingen des Reichtums die Rede ist, so muß Bendorf seinen Reichtum behalten haben. Der Streit um seinen Besitz dürfte hierfür ein beredtes Zeugnis sein.

Daß im 16. Jahrhundert das Marktleben blühte, geht aus einem Bericht eines Schriftstellers jener Zeit hervor. Er schreibt, daß auf den Märkten unseres Rheinlandes Schaf-, Rind-, Kalb-, Hammel- und Schweinefleisch in Menge verkauft wurde.
„Alles“, schreibt er, „ist hier voll Rüben, Gartenerbsen, Gurken, Kürbissen und Zwiebeln. Ein Lieblingsgericht sind aber dem hiesigen Volke die Bohnen. Dieses Gemüse kauft man äußerst billig und füllen sich die Leute hiervon den Bauch, bis er stramm wird. Dieselben sagen nämlich, der Genuß von Bohnen sei gut gegen jede Art von Krankheiten. Daher haben denn auch die Ärzte hier nichts zu thun.“

Zahlreiches Geflügel von Hühnern, Enten und Gänsen belebten einstens die Straßen von Bendorf, durch die das Bächlein in vielfachen Windungen rieselte.

In diese Zeit hinein fällt die Verleihung des Marktrechts. Aus einem Privilegium Kaiser Ferdinands I. geht hervor, daß 1560 die Jahrmärkte in Bendorf gestattet wurden. Zunächst wurden Jahrmärkte abgehalten. Später jedoch dehnten sich diese Märkte aus, so daß 12 bis 13 Märkte jährlich stattfanden. Der bedeutendste Markt war der Großviehmarkt um das Umbscheid’sche Haus. Vielen wird noch die alte evangelische Schule mit der großen Freitreppe in Erinnerung sein, die auf dem Platz des jetzigen Pfarrhauses stand. Dieses Haus ist damit gemeint. Der Großviehmarkt fand auf dem Kirchplatz und dem Gemeindegarten (jetziger Standort des Krankenhausneubaus) statt. An der Umfassungsmauer des Gemeindegartens und Ringsum am Umbscheid’schen Haus (ebenso wie an der kath. Volksschule) waren Ringe befestigt, die zum Anbinden des Viehs bestimmt waren. Dieser Großviehmarkt war weithin bekannt. Sogar die Landbevölkerung der vorderen Eifel deckte hier ihren Viehbedarf.

In der unteren Bachstraße war bekannterweise der Kleinviehmarkt. In späteren Jahren kam der Gemüsemarkt hinzu, der überwiegend von St. Sebastian aus beschickt wurde. Dieser Markt blieb letztlich als einziger Markt übrig und wurde erst in den Nachkriegsjahren aufgegeben.

Viele werden sich noch entsinnen können, daß wöchentlich die „Marktweiber“ mit Schubkarren und Handwagen die Rheinstraße heraufzogen und ihr Frischgemüse in der Bachstraße vor den Wohnhäusern 26-28 ausbreiteten.

Am Donnerstag, dem 5. Juni 1975, wird die alte Tradition wieder aufleben und der Wochenmarkt auf dem Parkplatz vor der Gaststätte „Niederhof“ stattfinden. Um 10 Uhr ist die offizielle Eröffnung des Marktes durch den Bürgermeister. Die Beschicker des Marktes haben für diesen ersten Tag Überraschungen und Besonderheiten bereit.

Was bietet dieser Wochenmarkt? Obst, Gemüse und Blumen, Kräuterbonbons und Gewürze, Geflügel, Wild und Eier, Brot und Backwaren, frische und geräucherte Fische, Miederwaren, Strickwaren und handgearbeiteten Schmuck.

Dieser Wochenmarkt soll den Hausfrauen eine willkommene Einkaufsstätte sein, das Leben in Bendorf vielseitiger gestalten und das Geschäftsleben bereichern. So kann man diesem Neubeginn eine gute Entwicklung wünschen und allen Seiten einen vollen Erfolg.